Die deutsche Katzenzucht - Gesundheitlich angeschlagen?
Ein hoher Anteil der beim Tierarzt vorgestellten Katzen in einem Alter unter einem Jahr, die von Züchtern erworben wurden, ist krank. Gibt dies Aufschluss über die Zustände in Katzenzuchten? Sollte der Kauf einer Katze vom Züchter nicht Garant für Gesundheit sein? Was ist ein Züchter?
Welche Auflagen hat ein Züchter zu erfüllen? Welche Sachkunde muss vorhanden sein? Wie kann der Kunde geschützt werden?
Die aktuelle Untersuchung
Über einen Zeitraum von 12 Monaten wurden Katzen bis zu einem Lebensalter von einem Jahr hinsichtlich ihrer Erkrankungen und Herkunft untersucht. Erstaunlich ist, dass ein nicht unerheblicher Anteil der teils schwer erkrankten Tiere von sogenannten Züchtern stammte. Die Krankheiten die bei den betroffenen Tieren nachgewiesen wurden, konnten nur aus dem Zuchtbetrieb kommen ein anderer Infektionsweg wurde ausgeschlossen. Diese Untersuchung lässt den Schluss zu, dass Zuchtkatzen nicht deutlich gesünder sind als Katzen aus dem Tierheim.
Es wurden nur Katzen mit Infektionskrankheiten in die Studie aufgenommen. Insgesamt waren es 97 Katzen, wobei einige mehr als eine Erkrankung aufwiesen.
Warum überhaupt eine Zuchtkatze?
Der potentielle Katzenkäufer, der in der Regel nicht mit den gesetzlichen Definitionen vertraut ist und nicht zwischen gewerbsmäßigem Züchter und Hobby-Züchter unterscheiden kann, geht beim Katzenkauf vom Züchter von einer hohen Qualität aus. Dies beinhaltet sowohl die Zusicherung derjeweiligen Eigenschaften der Rasse, als auch die Gesundheit aller mit der Zucht in Verbindung stehenden Tiere. Der Kauf einer Rassekatze wird gerne mit einem Autokauf verglichen: Wer Qualität möchte, geht in ein Autohaus. Dort wird er beraten und kann sich sicher sein, dass sein Neuwagen keine Mängel aufweist.
Was ist der Unterschied zwischen Hobby-Züchter und Profi?
Einem Profi unterstellt man zunächst einmal eine Zucht mit Ausrichtung auf Gewinnerzielung. Der Hobby-Züchter sollte dagegen Freude an seiner Freizeitbeschäftigung haben und nur nebensächlich das Geldverdienen im Sinn haben. Ist dies aber tatsächlich so? Wer eine selbständige Tätigkeit in der Hoffnung auf Gewinn ausübt handelt gewerbsmäßig. Gewerbsmäßig handelt, wer selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung Katzen vermehrt. Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen im Haushalt leben oder fünf oder mehr Würfe pro Jahr erfolgen. Das interessiert das Finanzamt, aber nicht den Tierarzt und den Katzenkäufer. Ob die Zucht gewerbsmäßig angemeldet ist oder nicht, kann der Außenstehende nicht erkennen. Es geht ihn auch nichts an. Man muss also in der überwiegenden Zahl der Katzenzüchter von einer nicht gewerbsmäßig betriebenen Unternehmung ausgehen. Oder anders gesagt: In Deutschland haben wir es fast ausschließlich mit Hobby-Züchtern zu tun. Die Bezeichnung der Gewerbsmäßigkeit dient in erster Linie der Feststellung der Besteuerbarkeit. Gewerbsmäßigkeit ist kein Hinweis auf die Qualität der Zucht, sondern sagt nur aus, ob der Züchter Steuern auf seine Zuchterlöse zu zahlen hat und ob er eventuelle Verluste aus seiner Tätigkeit abschreiben kann. Der gewerbsmäßig züchtende Katzenhalter muss jedoch seine Sachkunde nachweisen.
Welche Auflagen hat ein Züchter zu erfüllen?
(Hobby-) Züchter müssen sich keiner Prüfung durch den Amtsveterinär stellen. Ihre Zucht muss den Vorgaben des Tierschutzgesetzes gerecht werden, das genügt. Laut unserem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Woher weiß der Züchter aber, dass er ausreichende, dem Wohle des Tieres genügende, Kenntnisse und Fähigkeiten hat? Jeder der Katzen hält oder auch züchtet, wird sich selber als tierlieb und als Tierfreund bezeichnen. Das ist auch zu glauben. Bei den Kenntnissen zum Wohle der Tiere beginnt aber das Problem bei vielen bereits.
Wie kann der Katzenkäufer geschützt werden?
In Zeiten, in denen Kinder vor den Augen ihrer Eltern verhungern und zu Tode gequält werden, mag es vermessen erscheinen, striktere Regelungen für Katzenzuchten zu fordern. In unserem Land gibt es weitaus schwerwiegendere Themen, als stümperhafte Katzenzüchter in ihren Zuchtbemühungen zu beschränken. Da diese jedoch gegen geltendes Tierschutzgesetz verstoßen, sollten diese Dinge zumindest in den Fokus zukünftiger Katzenhaltergenerationen gerückt werden und bei Bedarf auch eine Meldung beim Amtsveterinär erfolgen. Für den Tierarzt ist es wichtig, eine lückenlose Befunddokumentation nachweisen zu können. Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Katzenkäufer und Katzenzüchter nehmen zu, und nur wenn dem Züchter einwandfrei die Herkunft der Infektionskrankheit zuzuordnen ist, kann vom Käufer Schadenersatz gefordert werden. Erstrebenswert wäre ein einheitliches und freiwilliges Qualitätssiegel hinsichtlich der Hygiene, Haltungsbedingungen und infektiösen Erkrankungen. Wer dieses erstellt, dessen Kriterien festlegt und letztendlich zu den Katzenzuchten vor Ort geht und die Überprüfung vornimmt, sei noch dahingestellt.
Copyright Dr. med. vet. Michael Streicher

Norwegische Waldkatzen aus Oberursel